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<h1 style="text-autospace:none">NIFIS veröffentlicht Wahlprüfsteine: Parteien zum Thema „IT-Sicherheit“</h1>
Frankfurt am Main, xx. September 2017 – Anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl 2017 am 24. September 2017 veröffentlicht die Nationale Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit e.V. (NIFIS) Inhalte verschiedener Wahlprogramme zum Thema „IT-Sicherheit“. Befragt wurden Parteien, die die fünf Prozent-Hürde auf Bundestagsebene in der Vergangenheit mindestens schon einmal überwinden konnten. Bündnis 90/die Grünen, CDU/CSU, Die LINKE, FDP und SPD haben sich den verschiedenen Fragen zu IT-Sicherheit, Strafverfolgung und künftigen Entwicklungen gestellt. Einhelliger Tenor: Die Bedeutung der IT-Sicherheit ist „grundlegend“ (SPD), ihr wird eine „außerordentlich hohe Bedeutung“ (Bündnis 90/die Grünen) beigemessen. Die kompletten Inhalte der Wahlprüfsteine sind öffentlich einsehbar unter www.nifis.de/xxx.
Verantwortlich für den verlässlichen Schutz von Daten sind laut der Partei Bündnis 90/die Grünen Politik, Wirtschaft und Bürger, „in enger Kooperation und aufgrund klarer gesetzlicher Regelungen“. Auch Die LINKE und SPD stimmen dieser Aussage zu. Alle sollten sich „nach ihren Möglichkeiten beteiligen, Bedrohungen einzudämmen“ (Die LINKE), „Politik und Wirtschaft müssen gemeinsam IT-Sicherheit sicherstellen“ (SPD). Lediglich die FDP sieht den „effektiven Schutz digitaler Netze und Systeme als staatliche Aufgabe ersten Ranges“. Für eine umfassende IT-Sicherheit wurde laut CDU/CSU das IT-Sicherheitsgesetz als „einheitlicher Mindeststandard für Betreiber kritischer Infrastrukturen (…)“ bereits geschaffen: „Ziel ist die Verbesserung der IT-Sicherheit bei Unternehmen und in der Bundesverwaltung, sowie ein besserer Schutz der (..) Bürger im Internet.“ (CDU/CSU)
Dennoch, so die FDP, würden „staatliche Stellen selbst die (..) Sicherheit gefährden“. Grund dafür sei ein oft gängiges Prozedere, Sicherheitslücken selbst zu nutzen, anstatt deren Beseitigung zu veranlassen. Die Frage, ob eine staatlich legitimierte Datensammlung sinnvoll wäre, spaltet die gesamte Parteienlandschaft. So ist Die LINKE überzeugt, dass „nur höchstmögliche Datensparsamkeit (..) eine Gewähr gegen Missbrauch von Daten“ biete. Auch Bündnis 90/die Grünen äußern sich gegenüber der Datenspeicherung kritisch, möchten „gezielt mit verhältnismäßigen Mitteln einige hundert Personen (..) überwachen“. Die SPD spricht sich dafür aus, „bei jeder Gesetzgebung technisch und rechtlich genau zu prüfen (…) ob und inwieweit eine Datenerhebung notwendig (und) verhältnismäßig (..)“ ist. Eine gegensätzliche Meinung vertritt die CDU/CSU. Daten als „Rohstoff der Zukunft“ möchte auch sie über die EU-Datenschutzgrundverordnung oder Verschlüsselung schützen. Dennoch, so die CDU/CSU: „Datensparsamkeit kann heute nicht mehr die generelle Verhaltens-Leitlinie sein“. Dieser Fokus würde die Chancen auf neue „Produkte, Dienstleistungen und Fortschrittsmöglichkeiten“ reduzieren.
Und was, wenn Cyberkriminalität Erfolg hatte? Vor allem eine Strafverfolgung von Tätern im Ausland gestaltet sich oft als schwierig, nicht selten als unmöglich. Die LINKE geht davon aus, dass sich „Straftäter über die Nutzung von Infrastrukturen in nicht kooperationswilligen (..) Staaten (auch künftig) einer effizienten Verfolgung entziehen.“ Dass Strafverfolgung notwendig ist, bestätigen auch Bündnis 90/die Grünen, sehen diese aber nicht als „die vordringlichste und (…) effektivste Form des Umgangs mit Cyberkriminalität. Resilienz steht für uns im Vordergrund.“ Eine „abgestimmte Strategie zum Schutz von privaten Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen“ fordert die FDP. „Europäische Fähigkeiten“ sollten dazu gebündelt werden. Die SPD plant, künftig „Strafverfolgungsbehörden besser aufzustellen“. Dazu sollten, so die SPD, auch Datenschutzbehörden „so ausgestattet werden, dass sie ihre Aufsichts- und Kontrollpflichten wirksam ausüben können“. Schon vor dem Schadensfall möchte die CDU/CSU eingreifen. Es bräuchte eine „stärkere Verantwortung der Hersteller, einwandfreie Software zu programmieren und kritische Sicherheitslücken schnell zu stopfen.“
Ausführliche Informationen zu den Wahlprüfsteinen, welche außerdem weitere Fragen und Antworten zu elektronischen Ausweisen, der neuen Sicherheitsbehörde ZITIS und künftiger Gesetzgebung thematisieren, stellt die NIFIS unter www.nifis.de/xxx zur Verfügung.
NIFIS Nationale Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit e.V. ist eine neutrale Selbsthilfeorganisation, die die deutsche Wirtschaft im Kampf gegen die täglich wachsenden Bedrohungen aus dem Netz technisch, organisatorisch und rechtlich unterstützen möchte. Vornehmliches Ziel der Arbeit der unter dem Dach der NIFIS organisierten Gremien ist es, Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität sowie den sicheren Transport von Daten in digitalen Netzwerken sicherzustellen. Dazu entwickelt die NIFIS seit ihrer Gründung im Jahr 2005 unterschiedliche Konzepte und setzt diese in pragmatische Lösungen um. Zu den Schwerpunkten der Tätigkeit zählen die aktive Kommunikation und die Bereitstellung von Handlungsempfehlungen und Dienstleistungen.
Weitere Informationen: NIFIS Nationale Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit e.V., Berkersheimer Bahnstraße 5, 60435 Frankfurt, Tel.: 069 2444 4757, Fax: 069 2444 4746, E-Mail: nifis@nifis.de, Web: www.nifis.de
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