01.04.2015 09:45

Mangelnde IT-Sicherheit: Unternehmen unterschätzen rechtliche Konsequenzen

Laut NIFIS Nationale Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit e.V. wird in vielen Firmen die wachsende Bedrohung durch organisierte Cyberkriminalität und Wirtschaftsspionage ebenso unterschätzt wie die Zunahme der internen Risiken

Rechtsanwalt Dr. Thomas Lapp, Vorsitzender der NIFIS: „Wer IT-Sicherheit im eigenen Unternehmen schleifen lässt, sollte sich auch über die finanziellen und rechtlichen Konsequenzen im Klaren sein.

Frankfurt am Main, 31. März 2015 – Deutsche Firmen unterschätzen oftmals die wachsende Bedrohung durch organisierte Cyberkriminalität und durch Wirtschaftsspionage. Gleiches gilt für Risiken, die durch die eigenen Mitarbeiter – bewusst oder unbewusst – hervorgerufen werden. Rechtsanwalt Dr. Thomas Lapp, Vorsitzender der NIFIS Nationale Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit e.V. spricht in diesem Zusammenhang von „gravierenden finanziellen und rechtlichen Folgen“. Dazu zählt der IT-Rechtsexperte hohe, durch Schäden verursachte Kosten, Bußgelder, unzureichenden Versicherungsschutz, Vertragsstrafen sowie die persönliche Haftung – in Ausnahmefällen auch von einzelnen Mitarbeitern. Um externen als auch internen Gefahren besser vorzubeugen, empfiehlt der NIFIS-Vorsitzende einen Mix aus betrieblichen Vereinbarungen, IT-Sicherheitslösungen und der Sensibilisierung von Mitarbeitern. Dies beinhaltet unter anderen eine moderne IT-Infrastruktur, konsequente Zugriffsberechtigungen, Schulungen und Regeln im Umgang mit externen IT-Anwendungen.

Gravierende finanzielle und rechtliche Folgen

„Diese Fehleinschätzung der Firmen führt teilweise zu immensen finanziellen Kosten, die durch den Verlust von Daten, den Wiederherstellungsaufwand, zusätzliche Arbeitszeit sowie durch Verdienst- und Umsatzausfälle entstehen“, betont Lapp. Laut Verein Deutscher Ingenieure (VDI) verursacht Wirtschaftsspionage jährlich allein hierzulande einen Schaden von 100 Milliarden Euro. Zudem drohen Vertragsstrafen bei Verstößen gegen Geheimhaltungsklauseln, Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldforderungen bei missbräuchlicher Verwendung personenbezogener Daten sowie Bußgelder bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche oder andere Verpflichtungen. Die Regelungen zur persönlichen Haftung gelten nicht nur für Aktiengesellschaften, sondern auch für sämtliche Unternehmensformen. Wenn verantwortliche Mitarbeiter, wie der IT-Leiter, die Grundregeln für eine angemessene IT-Sicherheit ignorieren, können auch sie persönlich haftend gemacht werden.

Interne Risiken: Sensibilisierung und klare Regeln

Neben Cyberkriminalität und Wirtschaftsspionage steigt auch die Bedeutung von internen Risiken. Neben Datenklau und -missbrauch sind dies laut Lapp vor allem alle externen Anwendungen, die nicht im Rahmen der unternehmenseigenen IT-Sicherheit abgedeckt werden. Dazu zählt der IT-Rechtsexperte die immer mehr an Bedeutung gewinnenden sozialen Netzwerke und Cloudangebote wie Dropbox oder Microsoft Office 365. „Auch der BYOD-Trend birgt Gefahren. Erfolgt das mobile Arbeiten mit Smartphone oder Tablet über ein öffentliches W-LAN, so besteht das Risiko des Mithörens bzw. Mitlesens“, warnt Lapp. „Beim sogenannten Juice Jacking manipulieren Hacker fremde Ladestationen und können beim Aufladen der Smartphones via USB-Kabel unbemerkt Daten vom Smartphone kopieren.“ Um sich nicht einem erhöhten Sicherheitsrisiko durch Cyberattacken auszusetzen, müssen Unternehmen klare Regeln beim Einsatz von Bring Your Own Device (BYOD), von Cloudangeboten und bei der Nutzung sozialer Netzwerke (privat/betrieblich) aufstellen und die Mitarbeiter zur Einhaltung dieser sensibilisieren.

 

 


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