06.04.2014 18:29

Vorratsdatenspeicherung: Entscheidung des EUGH steht bevor

Interview mit Dr. Thomas Lapp 3sat nano am 7.4.2014

Am 8.4.2014 wird der EUGH über die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung entscheiden. Zuvor hatte der Generalanwalt bereits erhebliche Bedenken gegen die Richtlinie geäußert. Nach Ansicht des Generalanwalts sollte die Richtlinie geändert werden, um sie den Vorgaben des europäischen Rechts anzupassen. Gewöhnlich folgt der EUGH den Anträgen des Generalanwalts. Zuvor hatte bereits das BVerfG das deutsche Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie aus ganz ähnlichen Gründen für verfassungswidrig erklärt. Der Bundsminister der Justiz wollte mit einer neuen Gesetzesinitiative die Entscheidung des EUGH abwarten.

In der mündlichen Verhandlung hatten die Richter des EUGH bereits sehr kritische Fragen gestellt. Aus Österreich war berichtet worden, dass in 139 Verfahren auf Vorratsdaten zugegriffen wurde und diese in 56 Fällen zur Aufklärung beitrugen. Gegenstand dieser Verfahren waren 16 Diebstähl, 12 Betäubungsmitteldelikte, 12 Stalking-Fälle, 7 Betrugsdelikte, 7 Raubdelikte sowie 2 „sonstige Delikte". Zu Recht fragten die Richter, ob dies "schwere Straftaten" seien.

Interessant ist in diesem Zusammenhang eine kürzlich von der SZ veröffentlichte Studie aus Stanford, die die Erkenntnismöglichkeiten auf Basis der Vorratsdaten analysierte und selbst die Forscher überraschte.


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