21.03.2006 00:00

NIFIS empfiehlt den Einsatz der elektronischen Signatur

Frankfurt am Main, 21. März 2006 – Die Nationale Initiative für Internet-Sicherheit (NIFIS) empfiehlt Unternehmen den Einsatz der qualifizierten elektronischen Signatur. Es sei nicht nachzuvollziehen, warum die Verwendung in den meisten Betrieben keine Rolle spielt, obwohl die notwendige Technik und Infrastruktur schon seit längerer Zeit zur Verfügung stehen. „Die Kommunikation erfolgt immer noch über ungesicherte Internetverbindungen und ohne Verwendung der qualifizierten elektronischen Signatur. Auf diese Weise können E-Mails gefälscht werden und Hacker können ohne großen Aufwand mitlesen“, sagt Dr. Thomas Lapp, Rechtsanwalt und Mediator sowie Vorstand des NIFIS e.V. 

Zudem gäbe es mittlerweile eindeutige rechtliche Verpflichtungen, die Unternehmen dazu zwingen, Maßnahmen zur Sicherstellung ihrer Informationssicherheit zu ergreifen. § 9 des Bundesdatenschutzgesetzes etwa schreibt vor, beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Grundanforderungen hinsichtlich Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität zu erfüllen. Des Weiteren trifft die Unternehmensleitung die gleiche Pflicht in Bezug auf geschäftskritische Daten und Betriebsgeheimnisse. „Die qualifizierte elektronische Signatur ermöglicht die Sicherstellung von Authentizität und Integrität der Kommunikation auf elektronischem Wege, ohne dass es hierfür eines erheblichen finanziellen oder organisatorischen Aufwandes bedarf“, erläutert Dr. Thomas Lapp.

Ein weiterer Aspekt, der für den unternehmensweiten Einsatz der qualifizierten elektronischen Signatur spricht: „Mit der Verwendung lassen sich immense Einsparpotenziale realisieren, die den Aufwand für die Einführung der Signatur deutlich übersteigen“, so Dr. Thomas Lapp weiter. Unternehmen können mit der qualifizierten elektronischen Signatur die gesamte Abrechnung mit ihren Kunden auf die elektronische Abrechnung umstellen. Einsparungen ergeben sich auf Seiten des Ausstellers durch den Verzicht auf Papier, Druck und Porto. Außerdem lassen sich durch das vergleichsweise unkomplizierte Handling die internen Prozesskosten reduzieren. Der Empfänger einer elektronischen Rechnung profitiert davon, dass er das Dokument wesentlich leichter in seinen Workflow einbinden und weiter verarbeiten kann. Außerdem ist dieser berechtigt, in gleicher Weise wie bei einer Rechnung auf Papier die Vorsteuer zu ziehen, was ohne qualifizierte elektronische Signatur nicht möglich ist. „Zudem lassen sich dank elektronischer Signatur auf sicherere Weise Steuererklärungen erstellen und es besteht die Möglichkeit, etwa in einem Mahnverfahren am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen.“ 


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