Haftungsausschluss

  1. Für sämtliche Informationen aus dem NIFIS Warn- und Informationsdienst gelten die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen. Eine Weitergabe der Informationen an Dritte ist unzulässig. Wer Informationen aus dem NIFIS Warn- und Informationsdienst an Dritte, insbesondere Privatpersonen, weitergibt, verletzt die Urheberrechte und ist diesem Dritten gegenüber selbst für Inhalt und Vollständigkeit der Informationen verantwortlich. Ein Rückgriff gegenüber NIFIS wird ausdrücklich ausgeschlossen.

  2. Jeder Nutzer ist verpflichtet, die Informationen und Empfehlungen nur nach sorgfältiger eigener Prüfung und in eigener Verantwortung zu verwenden. Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, ob er auf Sicherheitsinformationen und Empfehlungen reagiert oder dies unterlässt. Jeder Nutzer muss selbst prüfen, welche Informationen für sein System passen und aufgrund welcher Informationen er an seinem System welche Maßnahmen ergreift. NIFIS kann keine Haftung für die Vollständigkeit der gegebenen Informationen übernehmen.

  3. Jeder Nutzer ist selbst für eine ordnungsgemäße und regelmäßige Datensicherung verantwortlich. Insbesondere hat jeder Nutzer vor dem Ergreifen von Maßnahmen (auch soweit diese NIFIS Warn- und Informationsdienst empfohlen wurden) eigenständig zu prüfen, ob eine neue, aktuelle Datensicherung erforderlich ist und diese gegebenenfalls durchzuführen. NIFIS haftet - vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen - nur für den typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei vollständiger und aktueller Datensicherung angefallen wäre.

  4. Unabhängig aus welchem Rechtsgrund haftet NIFIS unbegrenzt für alle Schäden, die von NIFIS, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Darüberhinaus haftet NIFIS unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus der Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

  5. Für alle übrigen (nicht in Abs. 4 genannten) Schadensfälle wird die Haftung unter Berücksichtigung von Abs. 3 auf den typischerweise mit dem vorliegenden Vertrag zu erwartenden Schadensumfang begrenzt. Die Parteien vereinbaren, dass die Schadenssumme, mit der typischerweise nach diesem Vertrag unabhängig von der Anzahl der Schadensfälle pro Kalenderjahr zu rechnen ist, den Jahresbeitrag, den ein einfaches Mitglied der NIFIS zu entrichten hat, nicht übersteigt. Sollte ein Nutzer in seinem Bereich ein höheres Schadenspotenzial aufweisen, ist er verpflichtet, NIFIS vor Nutzung der Informationen des NIFIS Warn- und Informationsdienst darauf hinzuweisen und mit NIFIS über die Absicherung dieses Schadenspotenzials eine individuelle Vereinbarung zu treffen. Unterbleibt ein solcher Hinweis und eine solche Vereinbarung, hat der Nutzer NIFIS von sämtlichen über den oben beschriebenen Jahresbeitrag hinausgehenden Schadensersatzansprüchen in vollem Umfang und auf erstes Anfordern freizustellen.

  6. Soweit ein Schadensfall weder auf Verletzung einer Pflicht beruht, deren Einhaltung für den Zweck des zwischen NIFIS und dem Nutzer geschlossenen Vertrages von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht) noch der unbegrenzten Haftung nach Abs. 4 unterliegt, wird jegliche Haftung der NIFIS ausgeschlossen.

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