18.07.2016 15:25

Rechtssicherheit bei freiem WLAN

Von: Dr. Thomas Lapp

Was bringt das neue Gesetz wirklich? Insider-Talk "Das Ende der Störerhaftung" IP-Insider

Störerhaftung ist das Stichwort, mit dem die deutsche Rechtsprechung Angebot und Betrieb offener WLAN zu einem erheblichen Risiko gemacht hat. Dies ist sicher eine der Ursachen, warum Deutschland über ein wesentlich geringeres Angebot offener WLAN verfügt, als die Nachbarländer. Der Gesetzgeber hat sich der Angelegenheit angenommen und die Anbieter offener WLAN den anderen Accessprovidern ausdrücklich gleichgestellt. Ursprünglich im Gesetzentwurf enthaltenen Idee, die Anbieter zu massiven Sicherheitsvorkehrungen zu verpflichten, sind weggefallen.

Im Insidertalk diskutierten Oliver Süme vom eco-Ver­band und Dr. Thomas Lapp von der NIFIS darüber mit Andreas Donner, Chef­re­dak­teur IP-Insider.de und Oliver Schonschek, Technology Analyst Insider Research. Oliver Süme war sehr zuversichtlich, dass nunmehr durch die eindeutige Stellungnahme des Gesetzgebers Rechtssicherheit für die Anbieter offener WLAN geschaffen sei.

Dr. Lapp war insoweit zurückhaltender, da die Intention zwar in der Begründung, nicht aber im Gesetz stehe. Bislang hat die Recht sprechen zwar nur zu Hostprovidern und deren Störerhaftung für fremde Inhalte entschieden. Allerdings wurde dort immer festgestellt, dass die Haftungsfreistellung des Telemediengesetzes nicht für Unterlassungsansprüche gelte. Dies bedeutet für einen Anbieter, dass er Kosten für Abmahnung Anwälte und gegebenenfalls für Gerichte tragen muss. Die Argumentation lässt sich 1:1 auch für die Neuregelung anwenden. Es bleibt abzuwarten, ob die Gerichte im Hinblick auf die Begründung des Gesetzes bei ihrer Recht sprechen bleiben oder ihre Meinung ändern.

Abmahnung Anwälte haben bereits angekündigt, trotz der Neuregelung weitere Abmahnungen versenden zu wollen.

Bewegung könnte dadurch in die Angelegenheit kommen, dass der europäische Gerichtshof aktuell ein Verfahren bearbeitet, in dem es um die Störerhaftung in Deutschland geht. Der Generalanwalt beim europäischen Gerichtshof hat sich eindeutig für eine Haftungsfreistellung der Anbieter von WLAN ausgesprochen. In der Regel folgt der europäische Gerichtshof der Auffassung des Generalanwalts. Eine solche Entscheidung würde endgültig Rechtssicherheit für Anbieter offener WLAN bieten.


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